Überhöhte Maklerprovision – BGH knöpft sich Wucher-Makler vor – SOUDRY & SOUDRY setzt sich vor dem BGH durch (BGH Urteil vom 12.05.2016, AZ I ZR 5/15)
Der BGH hat sich in seiner Entscheidung vom 12.05.2016 (AZ I ZR 5/15) mit einem überhöhten Provisionsverlangen von Maklern bei der Ausübung eines Vorkaufsrechts beschäftigt. Hiernach muss ein Vorkaufsberechtigter an den Makler keine Provision zahlen, wenn sich die zwischen dem Verkäufer und dem ursprünglichen Käufer vereinbarte Provision außerhalb des Üblichen bewegt. Der Fall Zwei Brüder […]