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Vergaberecht für Jobcenter und Optionskommunen – Modul 1 – 14.03.2018 in Berlin

Am 14.03.2018 veranstaltet das Führungskräfte-Forum des BehördenSpiegel in Berlin ein Seminar mit dem Titel

Vergaberecht für Jobcenter – Modul 1.

Jobcenter sind entweder als gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Träger oder als Optionskommunen in alleiniger Verantwortung für die Eingliederung Erwerbsloser in den Arbeitsmarkt zuständig. Anstelle standardisierter Baukastenlösungen entwickeln sie zunehmend innovative Maßnahmen und einzelfallbezogene Konzepte mit Ideenwettbewerben. So können Jobcenter die individuellen Belange, Erfahrungen und Bedürfnisse vor Ort berücksichtigen und die Ziele nachhaltig erfüllen. Hinzu kommt die Verantwortung für Beschaffungen der laufenden Verwaltung (bspw. Post-, Reinigungs-, Wach- und Hausmeisterdienste).

Die Anforderungen an das Vergaberecht werden zugleich immer komplexer: Das Gebot der Losvergabe, die Ausgestaltung eignungsbezogener Wertungskriterien, die rechtssichere Wertung nach der UfAB VI-Formel und die vergaberechtskonforme Wertung von Angebotskonzepten sind nur einige der Themen, die aktuell Bedeutung erlangt haben. Zudem brachte die Reform des Vergaberechts zahlreiche Neuerungen mit sich.

Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um Vergabenverfahren bedarfsgerecht zu konzipieren, ohne auf Standardlösungen zurückgreifen zu müssen. Erfahren Sie, wie Sie Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistungen der laufenden Verwaltung effizient und rechtssicher beschaffen und Fallstricke frühzeitig erkennen. Praxistipps für den Umgang mit Bieterfragen und Rügen und ein umfassender Überblick über die aktuelle Rechtsprechung runden das Seminarprogramm ab.

Module:
Das Seminar ist in zwei Module aufgeteilt.

Modul 1 behandelt unter anderem die Grundlagen der Beschaffung und den Rechtsrahmen für die unterschiedlichen Vergabeverfahren ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Anhand eines Beispiels wird die Vergabe einer Maßnahme von der Auftragsbekanntmachung bis zum Zuschlag durchgespielt. Außerdem werden die wichtigsten Änderungen im Zuge der Vergaberechtsreform sowie die aktuelle Rechtsprechung zur Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen und sonstigen Leistungen besprochen.

In Modul 2 werden die vergaberechtlichen Kenntnisse vertieft. In einem Workshop durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand mehrerer Praxisbeispiele die Verfahrensarten des offenen/nicht offenen Verfahrens sowie die entsprechenden Verfahrensarten unterhalb der Schwellenwerte und die Freihändige Vergabe. Unter Anleitung erarbeiten sie wesentliche, für die Vergabe erforderliche Unterlagen. Sie erlernen das Verhandeln mit Bietern unter Beachtung der Vergabegrundsätze sowie die richtige Kommunikation mit den Beteiligten während des Verfahrens. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen durch eigene Anwendung der Rechtsvorschriften Spielräume und Grenzen der Freihändigen Vergabe. Ein vorheriger Besuch von Modul 1 wird empfohlen.

Ihre Referenten:

Dr. Daniel Soudry, LL.M.

und

Anne Kessler, LL.M., LMLI


Anne  Kessler ist seit 2007 Justiziarin im Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv Soest und dort unter anderem zuständig für das Vertrags- und Vergaberecht, das Betriebliche Eingliederungsmanagement und den Datenschutz. Sie studierte Rechtswissenschaften in Bielefeld und Münster sowie Internationales Arbeits-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht sowie Mediation in Kingston (Kanada) und Melbourne (Australien). An der Melbourne University (Australien) war sie ein Jahr lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Lehrstuhl für Arbeitsrecht tätig.

Mehr Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.