Rechtsgebiete

Handels- und Gesellschaftsrecht
Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter umfassend und laufend. Im Vorfeld der Unternehmensgründung begleiten wir Sie bei der Gestaltung von Statuten, der Expansion und dem Aufbau neuer Vertriebsstrukturen, der Ausgestaltung und Änderung der Unternehmensorganisation sowie bei der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern bzw. mit konkurrierenden Unternehmen. Mehr
Referenzen:
Fall
Ein israelischer und ein deutscher Investor planen, sich an einem Gemeinschaftsunternehmen der High-Tech-Branche in Deutschland zu beteiligen.
Problemstellung
Beide Investoren wollen sich größtmöglichen Einfluss sichern, um im Ernstfall die Geschicke des Gemeinschaftsunternehmens kontrollieren zu können. Strukturbedingt besteht die Gefahr eines sog. Dead-locks, da die Investoren zu gleichen Teilen Gesellschafter des Gemeinschaftsunternehmens werden sollen.
Lösung
Wir haben eine Satzung strukturiert, die beiden Gesellschaftern gerecht wird. Ein neu geschaffener Pool von Geschäftsführern sorgt dafür, dass diese von den Investoren unabhängig sind. In festen Zeitabständen wechseln die Mitglieder der Geschäftsführung. Zusätzlich erhielten die Investoren Entsendungsrechte in die Geschäftsführung. Wichtige Entscheidungen können die Investoren nur gemeinsam treffen. Zur Auflösung sog. Dead-locks haben wir wirksame Mechanismen entwickelt.
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Öffentliches Wirtschaftsrecht
Im Fokus der Öffentlichkeit stehende Projekte verlangen ein besonderes Gespür für politische Zusammenhänge und die mediale Wirkung von Sachentscheidungen. Wir können auf eine jahrelange Vertretung der Öffentlichen Hand im Kommunalwirtschaftsrecht, im Beihilfe- und Fördermittelrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Zivilrecht verweisen.
Referenzen:
Fall
Eine Kreisstadt plant die Veräußerung mehrerer Grundflächen in der Größe von 20.000 m2 an einen Investor, der dort neuen Wohnraum schaffen will. Auf den Grundstücken stehen Gebäude und Trainingsanlagen eines örtlichen Sportvereins, der einen langfristigen Pachtvertrag mit der Stadt hat. Die Stadt will den Sportverein durch Bereitstellung von Ausgleichsflächen entschädigen, die Teil eines neuen kommunalen Sportzentrums im Wert von mehreren Millionen Euro werden sollen.
Problemstellung
Der Rat der Kreisstadt hat Bedenken, ob die umfangreiche Kompensation des Sportvereins mit europäischem Beihilferecht vereinbar ist. Mit Blick auf das geplante Sportzentrum wird außerdem eine Lösung favorisiert, bei der möglichst wenig vergaberechtliche Anforderungen beachtet werden müssen.
Lösung
Wir haben eine Lösung entwickelt, bei der die Kreisstadt den Sportverein rechtssicher entschädigen darf: Mithilfe eines wirtschaftlich ausgeglichenen Erbbaurechtsvertrages konnten unzulässige Begünstigungen ausgeschlossen werden. Zudem wurde die Satzung des Sportvereins so überarbeitet, dass dieser die Anforderungen der EU-Kommission an eine Befreiung vom Beihilferecht erfüllt.
Das neue Sportzentrum wurde unter Einbindung der kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft realisiert. Diese erhielt den Bauauftrag von der Kreisstadt im Wege eines zulässigen In-House-Geschäfts ohne Ausschreibung. Bei der Beauftragung von Bauunternehmen musste die Gesellschaft kein förmliches Vergabeverfahren durchführen, sondern lediglich die europarechtlichen Mindestanforderungen einhalten.
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Start-Ups
Wir stehen bereits am Anfang der Idee mit Rat und Tat zur Seite. Bei der Gründung und der rechtlichen Strukturierung zeigen wir Ihnen Alternativen auf und finden das passende Kleid für Ihr neues Unternehmen. Daneben begleiten wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Beteiligungsverträgen. Finanzierungsrunden strukturieren und steuern wir gemeinsam mit den Investoren. Dr. Rouven Soudry ist Mitglied im Netzwerk BPW Berlin-Brandenburg und steht dort als rechtlicher Berater, Juror und Coach zur Verfügung.
SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte haben verschiedene Start-Ups erfolgreich bei der Erlangung von Venture Captial unterstützt und häufig vor Fehlern bewahrt – Be smarter than your Venture Capitalist!
Referenzen:
Fall
Ein Team aus drei jungen Gründern hat ein innovatives und vielversprechendes Geschäftsmodell entwickelt. Bei der Gründung und der Finanzierung ihrer Unternehmensidee benötigen die Gründer eine umfassende Unterstützung und Beratung.
Problemstellung
Das Gründerteam verfügt nur über geringe finanzielle Spielräume. Das Unternehmen ist noch nicht gegründet. Gleichwohl steht eine Beteiligung einer VC-Gesellschaft bevor, die strukturiert werden muss.
Lösung
Wir haben das Team bei der Auswahl der geeigneten Unternehmensform beraten und das Unternehmen gegründet. Hierzu mussten bereits im Vorfeld Gesellschaftervereinbarungen getroffen werden. Anschließend haben wir die Finanzierungsgrundlagen mit der VC-Gesellschaft verhandelt, strukturiert und rechtlich begleitet. Hierfür haben wir ein Shareholder-Agreement erarbeitet, das den Gründern größtmögliche Freiheit gewährt, ohne die Belange der Investoren außer Acht zu lassen, die eine hohe sechsstellige Summe investierten. Gleichzeitig behielten die Gründer des Unternehmens wesentliche Anteile zu günstigen Konditionen.
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Vergaberecht
Mit tiefen Branchenkenntnissen erarbeiten wir wirtschaftlich tragfähige Lösungen. Wir beraten Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen umfassend in allen Phasen eines Vergabeverfahrens – von der Ausschreibung bis zum Zuschlag und während der Vertragsausführung.
In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber aller Größenordnungen strukturiert und erfolgreich abgeschlossen. Wir entwerfen Verträge und Vergabeunterlagen und unterstützen bei der rechtssicheren Festlegung der Eignungs- und Wertungskriterien und der Bekanntmachung des Auftrags. Eingehende Teilnahmeanträge und Angebote werten wir aus. Soweit erforderlich, verteidigen wir den Zuschlag und setzen ihn im beschleunigten Verfahren durch. Während der Vertragsausführung begleiten wir Auftraggeber umfassend im Rechtsmanagement. Bisher wurde keines der von uns konzipierten Vergabeverfahren erfolgreich angegriffen.
SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte haben besondere Erfahrung mit der vergaberechtlichen Beratung in- und ausländischer Unternehmen aller Branchen. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausarbeitung Ihres Teilnahmeantrags und Angebots sowie etwaiger Bieterfragen, begleiten Ihre Verhandlungen mit dem Auftraggeber, arbeiten Rügen von Vergaberechtsverstößen aus und vertreten Sie bei der gerichtlichen Verteidigung bzw. Überprüfung von Zuschlagsentscheidungen vor den Vergabekammern und -senaten. Bis heute haben wir erfolgreich Nachprüfungsverfahren im Wert von mehreren Hundert Mio. Euro geführt.
Referenzen:
Fall
Ein öffentlicher Auftraggeber mit mehreren Liegenschaften strebt eine effizientere Glas- und Unterhaltsreinigung der Gebäude an. Nach Auslaufen der Altverträge will er die Reinigungsleistungen in einem wettbewerblichen europaweiten Vergabeverfahren vergeben.
Problemstellung
Die Gebäude sind auf verschiedene Standorte verteilt. Aufgrund neuer Vorgaben des Gesetzgebers und der laufend fortentwickelten Rechtsprechung zu Reinigungsdienstleistungen müssen Auftraggeber zahlreiche Aspekte beachten. In der Vergangenheit gab es kaum Unternehmen, die sich für den Auftrag interessierten. Häufig gab es Probleme mit der Reinigungsqualität.
Lösung
Wir haben für den Auftraggeber die technischen Dokumente sowie die Vertrags- und Vergabeunterlagen konzipiert und die EU-Bekanntmachung entworfen. Die Leistungen wurden in mittelstandsgerechte Lose aufgeteilt, die Vorgaben des neuen Tariftreuegesetzes und des Arbeitsrechts rechtssicher umgesetzt. Neben Umweltaspekten wurde auch die Qualität der Reinigungskonzepte berücksichtigt. Eingegangene Angebote haben wir ausgewertet und die Rügen ausgeschlossener Bieter zurückgewiesen. Der Zuschlag konnte erteilt werden, ohne dass ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Mit dem neuen Unternehmen spart der Auftraggeber ca. 35 % der Kosten im Vergleich zu den Altverträgen ein und erzielt deutlich verbesserte Reinigungsergebnisse.
Fall
Die Deutsche Bundesbank hat als Nationale Zentralbank das alleinige Recht, in der Bundesrepublik Deutschland Banknoten auszugeben. Erstmals schreibt sie den Druck von Euro-Banknoten im Wert von ca. 52 Mrd. Euro in einem Vergabeverfahren europaweit aus. Die Zuschlagsentscheidung ergibt, dass ein Teil der Banknoten erstmals im Ausland gedruckt werden soll.
Problemstellung
Ein Bieter, der keinen Auftrag erhalten soll, greift die Zuschlagsentscheidung der Deutschen Bundesbank mit einem Nachprüfungsantrag an. Er ist der Auffassung, dass der Druck von Euro-Banknoten nicht ausgeschrieben werden darf und in Deutschland ausgeführt werden muss. Außerdem hält er das Vergabeverfahren aus mehreren Gründen für fehlerhaft und beantragt eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes. Eine Banknotendruckerei aus dem europäischen Ausland, die den Zuschlag erhalten soll, bittet um rechtliche Unterstützung, nachdem sie zu dem Gerichtsverfahren beigeladen wird. Ihr bleiben nur wenige Tage, um sich in dem Verfahren zu verteidigen.
Lösung
Wir haben den Nachprüfungsantrag und die umfangreichen Vergabeunterlagen in kürzester Zeit geprüft und eine erfolgreiche Strategie entwickelt, um die Zuschlagsentscheidung der Deutschen Bundesbank zu verteidigen. In dem Nachprüfungsverfahren wurden komplexe technische und vertrauliche Einzelheiten sowie vergabe-, beihilfe- und handelsrechtliche Fragen ausländischer Rechtsordnungen erörtert. Die Antragstellerin unterlag vor der Vergabekammer des Bundes. Nachdem auch der von ihr angerufene Vergabesenat des OLG Düsseldorf keine Erfolgsaussichten sah, lehnte er eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ab. Unsere Mandantin erhielt frühzeitig den Zuschlag und konnte den Auftrag ausführen.
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Wirtschaftsrecht
Insbesondere im AGB- und Vertragsrecht sowie im Arbeitsrecht, dem gewerblichen Miet- und Pachtrecht, dem Bau- und Werkvertragsecht sowie im E-Commerce entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen und vertreten Sie im Konfliktfall außergerichtlich sowie gerichtlich. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen blicken wir auf langjährige Erfahrungen mit der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, insbesondere in einstweiligen Verfügungsverfahren zurück. Nach Bedarf können wir jederzeit auf die Expertise von Kollegen aus unserem gewachsenen internationalen Netzwerk von Best-Friends-Sozietäten zurückgreifen.
Zu den Formularen:

Prozessführung und
gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
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