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Wir begleiten Sie kompetent bei der Eintragung und Gründung Ihrer eGbR. Hier können Sie bereits alle erforderlichen Daten erfassen:

Erstanmeldung eGbR Vertretungsmacht Gesellschafterbestand Änderung Name Änderung Sitz Änderung Anschrift Auflösung

Die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Eintragungspflicht, Vorteile und notarielle Anforderungen

Mit der Einführung der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) hat sich das Rechtsregime der GbR grundlegend verändert. Seit dem 1. Januar 2024 ist es für eine GbR möglich – und in vielen Fällen erforderlich – sich in ein neues Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Damit erhält die eGbR eine eigene Rechtsfähigkeit, Registerpublizität und verbesserte Verkehrsfähigkeit, insbesondere im Immobilien- und Handelsrecht.

Wann muss eine GbR als eGbR eingetragen werden?

Während die Eintragung grundsätzlich freiwillig ist, gibt es zahlreiche praxisrelevante Fälle, in denen sie erforderlich oder empfehlenswert ist.

  • Immobiliengeschäfte

Eine GbR kann nur dann als Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Immobilie im Grundbuch eingetragen werden, wenn sie zuvor als eGbR im Gesellschaftsregister registriert wurde. Bereits vor dem 1. Januar 2024 eingetragene GbRs müssen sich erst bei einer Änderung im Grundbuch(z. B. Verkauf oder Belastung) eintragen lassen (47 Abs. 2 GBO). Dies umfasst neben Eigentumsübertragungen auch die Bestellung, Änderung oder Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechten, Vormerkungen und Widersprüchen.

  • Beteiligung an anderen Gesellschaften

Möchte eine GbR Gesellschafterin einer GmbH, OHG, KG oder einer anderen eGbR werden, ist eine vorherige Eintragung erforderlich. Bestehende Beteiligungen einer nicht eingetragenen GbR bleiben zunächst unberührt, jedoch wird eine Eintragung spätestens bei Änderung der Gesellschafterstruktur notwendig.

  • Namensaktien und Schiffsregister

Soll eine GbR als Aktionärin mit Namensaktien im Aktienregister einer AG eingetragen werden, ist die Eintragung als eGbR zwingend. Für Eintragungen im Schiffsregister ist die vorherige Registrierung ebenfalls erforderlich.

Vorteile der Eintragung im Gesellschaftsregister

Die Eintragung einer GbR in das Gesellschaftsregister bringt zahlreiche Vorteile mit sich:

  • Öffentliche Einsichtnahme & Transparenz
    Das Gesellschaftsregister ist für jeden kostenlos einsehbar, sodass Geschäftspartner und Behörden wesentliche Informationen zur eGbR abrufen können.
  • Banken, Investoren und Vertragspartner fordern zunehmend den Nachweis einer eingetragenen Gesellschaftsstruktur, um Klarheit über die Eigentümer- und Kontrollstruktur zu erhalten.
  • Schutz des guten Glaubens
    Die eingetragenen Daten genießen öffentlichen Glaubensschutz, sodass sich Dritte auf die Richtigkeit der Angaben verlassen können.
  • Erleichterter Nachweis der Vertretungsbefugnis
    Die Vertretungsregelungen der eGbR sind im Register klar ersichtlich, wodurch im Geschäftsverkehr keine Vorlage des Gesellschaftsvertrags oder separater Vollmachten mehr erforderlich ist.
  • Erhöhte Rechts- und Planungssicherheit
    Die Registrierung schafft mehr Vertrauen bei Vertragspartnernund stärkt die Rechtssicherheit bei geschäftlichen Transaktionen.
  • Teilnahme an Umwandlungsvorgängen
    Eine eingetragene GbR kann an Umstrukturierungen nach dem Umwandlungsgesetz teilnehmen, wie z. B. Verschmelzungen oder Formwechsel.
  • Klare Haftungsstruktur
    Im Streitfall ist eindeutig nachvollziehbar, welche Personen Gesellschafter der eGbR sind.

Die Einführung der eGbR bringt also mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Geschäftsfähigkeit für die GbR. Während die Eintragung in vielen Fällen freiwillig bleibt, ist sie für Immobiliengeschäfte, Unternehmensbeteiligungen und bestimmte Registereinträge zwingend erforderlich.

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein faktischer Eintragungszwang für eine GbR besteht, die Rechte erwerben oder veräußern will, die wiederum in einem Register eingetragen sind.

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