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Adoption – Rechtssicherheit für Eltern und Kinder
Die Adoption ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, durch den eine neue Eltern-Kind-Beziehung mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten geschaffen wird.
Sie ermöglicht es, einem Kind oder einem Erwachsenen eine dauerhafte familiäre Zugehörigkeit zu geben. Dabei übernimmt das adoptierte Kind dieselben erb-, unterhalts- und namensrechtlichen Positionen wie ein leibliches Kind.
Die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Adoption hängen von der jeweiligen Form der Adoption ab.
Adoption von Minderjährigen
Die Adoption eines minderjährigen Kindes ist eine weitreichende Entscheidung, die das Verwandtschaftsverhältnis zur Herkunftsfamilie vollständig aufhebt. Das adoptierte Kind wird rechtlich einem leiblichen Kind der Adoptiveltern gleichgestellt.
1. Voraussetzungen für die Adoption eines Minderjährigen
- Antrag der Adoptiveltern: Der Antrag auf Adoption muss beim Familiengericht gestellt und notariell beurkundet werden.
- Einwilligung der leiblichen Eltern: In der Regel müssen beide leiblichen Eltern der Adoption zustimmen. Ist ein Elternteil nicht auffindbar oder verweigert er die Zustimmung ohne triftigen Grund, kann das Familiengericht diese ersetzen.
- Kindeswohlprüfung: Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen. Daher wird durch das Jugendamt geprüft, ob eine stabile und förderliche Erziehung in der Adoptivfamilie sichergestellt ist.
- Einwilligung des Kindes ab 14 Jahren: Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, muss es selbst in die Adoption einwilligen. Auch diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden.
2. Rechtliche Folgen einer Minderjährigenadoption
- Aufhebung der bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse: Mit der Adoption endet das rechtliche Verhältnis zu den leiblichen Eltern und deren Familie (außer bei der Stiefkindadoption).
- Erbrecht: Das adoptierte Kind erhält die vollen Erbansprüche gegenüber den Adoptiveltern. Gleichzeitig entfallen die Erbansprüche gegenüber den leiblichen Eltern.
- Namensänderung: Das Kind kann den Nachnamen der Adoptiveltern annehmen.
- Unterhalts- und Versorgungsrechte: Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt und Sozialleistungen von den Adoptiveltern.
Beispiel:
Ein Ehepaar, das selbst keine Kinder bekommen kann, entscheidet sich, ein Kind aus einer Pflegefamilie zu adoptieren. Die leiblichen Eltern des Kindes geben ihre notarielle Zustimmung zur Adoption. Nach der Entscheidung des Familiengerichts wird das Kind vollständig rechtlich in die neue Familie integriert – mit allen Rechten und Pflichten eines leiblichen Kindes.
Stiefkindadoption – Rechtliche Absicherung für Patchwork-Familien
Die Stiefkindadoption ist die häufigste Form der Adoption. Sie wird beantragt, wenn ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner das leibliche Kind seines Partners adoptieren möchte.
1. Voraussetzungen für die Stiefkindadoption
- Bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Der annehmende Elternteil muss mit dem leiblichen Elternteil verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
- Einwilligung des anderen leiblichen Elternteils: Falls der andere biologische Elternteil noch lebt, muss er der Adoption zustimmen – es sei denn, das Familiengericht ersetzt die Zustimmung aus einem schwerwiegenden Grund.
- Gemeinsames Familienleben: Das Kind muss bereits eine enge Beziehung zum annehmenden Elternteil haben und im gemeinsamen Haushalt leben.
2. Rechtliche Folgen der Stiefkindadoption
- Das Kind erhält die vollen Rechte und Pflichten gegenüber dem Stiefelternteil, einschließlich Erb- und Unterhaltsrechten.
- Das rechtliche Verhältnis zum anderen leiblichen Elternteil erlischt, sofern das Gericht keine Ausnahmen macht.
- Der Adoptivelternteil erhält automatisch das Sorgerecht, wenn das Kind minderjährig ist.
Beispiel:
Ein Vater zieht sein Kind zusammen mit seiner neuen Ehefrau auf. Die leibliche Mutter hat keinen Kontakt mehr zum Kind. Die neue Ehefrau entscheidet sich, das Kind zu adoptieren, damit es auch rechtlich vollständig zu ihrer Familie gehört.
Erwachsenenadoption – Rechtliche Bindung über die biologische Familie hinaus
Die Adoption von Erwachsenen dient oft der rechtlichen Absicherung bereits bestehender familiärer Bindungen. Häufig kommt sie in folgenden Fällen vor:
- Langjährige Pflegeverhältnisse: Ein Pflegekind wird im Erwachsenenalter von seinen Pflegeeltern adoptiert.
- Stärkung familiärer Bande: Eine enge emotionale Beziehung zwischen einem älteren und einem jüngeren Erwachsenen soll rechtlich abgesichert werden.
- Erbrechtliche Gestaltung: Durch die Adoption entsteht ein gesetzliches Erbrecht für den Adoptivsohn oder die Adoptivtochter.
1. Voraussetzungen für die Erwachsenenadoption
- Sittliche Rechtfertigung: Es muss ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis bestehen, das die Adoption begründet.
- Zustimmung des Ehepartners: Ist der Adoptierende oder der Adoptierte verheiratet, muss der Ehepartner zustimmen.
- Kein reines Erbzweckgeschäft: Die Adoption darf nicht allein dazu dienen, Erbansprüche zu sichern.
2. Rechtliche Folgen der Erwachsenenadoption
- Unterhalts- und Erbrechte entstehen zwischen Adoptiveltern und Adoptivkind.
- Das Verwandtschaftsverhältnis zur Herkunftsfamilie bleibt erhalten, es sei denn, das Familiengericht ordnet eine „starke Adoption“ an, bei der alle bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen.
Beispiel:
Ein wohlhabender Unternehmer ohne leibliche Kinder möchte seinen langjährigen Mentee als Erben absichern. Durch die Erwachsenenadoption wird dieser rechtlich als Kind anerkannt und erhält das gesetzliche Erbrecht.
Verfahrensablauf der Adoption – Schritt für Schritt zur rechtlichen Elternschaft
Die Adoption ist ein gerichtlich geregeltes Verfahren, das mehrere Prüfungen durchläuft, um sicherzustellen, dass sie dem Wohl des Adoptivkindes dient und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Prozess kann je nach Art der Adoption (Minderjährigen-, Stiefkind- oder Erwachsenenadoption) unterschiedlich lange dauern, umfasst jedoch stets bestimmte Schritte und erfordert die Einreichung spezifischer Unterlagen.
1. Vorbereitung und Antragstellung
Bei der Adoption eines Minderjährigen ist das Jugendamt oder eine Adoptionsvermittlungsstelle der erste Ansprechpartner. Dort wird geprüft, ob die Adoption dem Kindeswohl dient und ob die Adoptiveltern persönlich und wirtschaftlich geeignet sind. Bei einer Stiefkind- oder Erwachsenenadoption kann dieser Schritt entfallen oder durch eine anwaltliche bzw. notarielle Beratung ersetzt werden.
Einholung der erforderlichen Zustimmungen:
- Zustimmung des leiblichen Elternteils (bei Minderjährigenadoptionen erforderlich, außer in Ausnahmefällen).
- Zustimmung des Kindes, falls es älter als 14 Jahre ist.
- Zustimmung des Ehepartners des annehmenden Elternteils (bei einer Erwachsenenadoption oder wenn der Adoptierende verheiratet ist).
- Zustimmung des Ehepartners des adoptierten Erwachsenen (bei einer Erwachsenenadoption).
Alle diese Erklärungen müssen notariell beurkundet werden
2. Notarielle Beurkundung der Adoptionserklärungen
Der Notar übernimmt die rechtliche Beratung und Beurkundung der erforderlichen Erklärungen. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten über die rechtlichen Folgen der Adoption informiert sind.
Nach der Beurkundung durch den Notar wird der Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht.
3. Gerichtliche Prüfung und Anhörung
Das Familiengericht prüft den Adoptionsantrag unter Berücksichtigung aller eingereichten Unterlagen.
Bei Minderjährigenadoptionen:
- Das Jugendamt gibt eine Stellungnahme zur Erziehungsfähigkeit der Adoptiveltern und zum Kindeswohl ab.
- Falls erforderlich, werden leibliche Eltern oder weitere Familienmitglieder angehört.
- Das Gericht führt eine Anhörung mit den Adoptiveltern und dem Kind durch, um sicherzustellen, dass die Adoption im besten Interesse des Kindes liegt.
Bei Erwachsenenadoptionen:
- Das Gericht prüft, ob ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern besteht.
- Das Gericht kann weitere Beweise, Unterlagen oder Stellungnahmen anfordern, falls Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Adoption bestehen.
4. Adoptionsbeschluss und Rechtsfolgen
Sobald das Familiengericht alle Voraussetzungen geprüft hat, erlässt es den Adoptionsbeschluss. Dieser hat weitreichende rechtliche Konsequenzen:
- Das Adoptivkind erhält die volle rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes.
- Das Erbrecht sowie Unterhaltsrechte gehen auf die neuen Eltern über.
- Bei einer Minderjährigenadoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zur Herkunftsfamilie (außer bei einer Stiefkindadoption).
- Namensänderung: Das Kind kann den Nachnamen der Adoptiveltern annehmen.
Der Adoptionsbeschluss wird nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig.
5. Eintragung ins Personenstandsregister und Ausstellung neuer Urkunden
Nach der Adoption stellt das Standesamt eine neue Geburtsurkunde für das adoptierte Kind aus, in der die Adoptiveltern als rechtliche Eltern eingetragen sind.
Falls eine Namensänderung beantragt wurde, wird diese ebenfalls in das Personenstandsregister übernommen.
Welche Unterlagen werden für die Adoption benötigt?
Je nach Art der Adoption können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. Grundsätzlich sind folgende Dokumente einzureichen:
Für alle Adoptionsverfahren:
- Notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- Personalausweise oder Reisepässe der Adoptiveltern und des Kindes
- Geburtsurkunde des Kindes oder des Erwachsenen, der adoptiert werden soll
- Eheurkunde (bei Stiefkindadoptionen oder Erwachsenenadoptionen, wenn der Adoptierende verheiratet ist)
- Nachweis über die wirtschaftliche und soziale Lage der Adoptiveltern (Einkommensnachweise, Mietvertrag, etc.)
Zusätzlich für Minderjährigenadoptionen:
- Notariell beurkundete Einwilligung der leiblichen Eltern
- Stellungnahme des Jugendamtes zum Kindeswohl
Zusätzlich für Erwachsenenadoptionen:
- Nachweise über ein Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis (z. B. gemeinsames Wohnen in früheren Jahren, Betreuung in Krisensituationen)
- Zustimmungserklärung des Ehepartners des Anzunehmenden und ggf. des Annehmenden
Die Adoption ist ein umfangreicher Prozess mit vielen rechtlichen Anforderungen. Die notarielle Mitwirkung stellt sicher, dass alle Beteiligten umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und dass die Adoption rechtssicher und ohne Verzögerungen abläuft.
Ob Minderjährigenadoption, Stiefkindadoption oder Erwachsenenadoption – jede Form der Adoption hat weitreichende rechtliche Folgen. Eine frühzeitige Beratung durch den Notar hilft Ihnen, den Adoptionsprozess rechtssicher und effizient zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen durch den gesamten Adoptionsprozess!