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Sorgerechtserkärung 

Sorgerechtserklärungen – Rechtliche Absicherung für unverheiratete Eltern

Die Sorgerechtserklärung ist eine einfache, aber äußerst wichtige Möglichkeit, um die Rechte des Vaters abzusichern und das Kind bestmöglich zu schützen. Sie ermöglicht eine gleichberechtigte Elternschaft und gibt beiden Elternteilen dieselben Befugnisse.

In Deutschland steht das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind grundsätzlich beiden Elternteilen zu – sofern sie verheiratet sind. Sind die Eltern jedoch nicht verheiratet, erhält die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht, es sei denn, beide Eltern geben eine Sorgerechtserklärungab.

Diese Erklärung kann bereits vor oder nach der Geburt des Kindes abgegeben werden und stellt sicher, dass beide Eltern gleichberechtigt für das Kind entscheiden können. Die Sorgerechtserklärung muss notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein.

Welche Rechte und Pflichten regelt die Sorgerechtserklärung?

Durch die notarielle Sorgerechtserklärung erhalten beide Elternteile gleichwertige Entscheidungsbefugnisse in allen wichtigen Lebensbereichen des Kindes, insbesondere:

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht – Wo das Kind lebt und welchen Wohnsitz es hat.
  • Gesundheitsfürsorge – Entscheidungen über medizinische Behandlungen.
  • Schulische und berufliche Entscheidungen – Auswahl von Schule, Ausbildungsweg und Beruf.
  • Vermögenssorge – Verwaltung des Kindesvermögens, falls vorhanden.
  • Vertretung des Kindes in rechtlichen Angelegenheiten – z. B. bei Behörden oder vor Gericht.

Ohne eine Sorgerechtserklärung verbleiben alle diese Rechte ausschließlich bei der Mutter.

Wann und warum sollte eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden?

  • Vor der Geburt oder direkt danach – Um von Anfang an die Rechte beider Eltern zu sichern und eine gleichberechtigte Erziehung zu ermöglichen.
  • Falls eine spätere Eheschließung nicht geplant ist, aber beide Eltern Verantwortung für das Kind übernehmen möchten.
  • Zur rechtlichen Absicherung des Vaters – Ohne die Sorgerechtserklärung kann die Mutter allein über alle wichtigen Entscheidungen bestimmen.
  • Für den Ernstfall – Falls der Mutter etwas zustößt, hat der Vater mit gemeinsamer Sorge automatisch das Recht, die elterliche Verantwortung allein zu übernehmen.

Beispiel:
Ein unverheiratetes Paar bekommt ein Kind. Der Vater ist aktiv in der Betreuung des Kindes involviert, hat jedoch ohne Sorgerechtserklärung keine rechtliche Entscheidungsbefugnis. Falls die Mutter schwer erkrankt oder verstirbt, hätte er keinen automatischen Anspruch auf das Sorgerecht, sondern müsste es erst gerichtlich beantragen.

Verfahrensablauf – Wie wird eine Sorgerechtserklärung abgegeben?

1. Termin beim Notar oder Jugendamt

Die Sorgerechtserklärung kann entweder kostenfrei beim Jugendamt oder gegen Gebühr beim Notar beurkundet werden.

2. Persönliche Beurkundung

Beide Eltern müssen die Sorgerechtserklärung gemeinsam und persönlich vor dem Notar oder dem Jugendamt abgeben. Eine Stellvertretung oder eine Erklärung durch einen Anwalt ist nicht möglich.

3. Eintragung in das Sorgeregister

Die Sorgerechtserklärung wird beim zuständigen Jugendamt registriert.

4. Wirkung der Erklärung

Mit der Eintragung tritt das gemeinsame Sorgerecht unmittelbar in Kraft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits geboren) 
  • Mutterpass oder ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft (bei einer vorgeburtlichen Erklärung)

Eine einmal abgegebene Sorgerechtserklärung kann nicht einseitig widerrufen werden. Falls sich die Eltern nachträglich uneinig sind oder einer das Sorgerecht allein übernehmen möchte, kann dies nur durch eine gerichtliche Entscheidung geändert werden.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – wir begleiten Sie rechtssicher durch die Beurkundung der Sorgerechtserklärung!

 

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