
Vereinbaren Sie bequem einen Termin für Ihr notarielles Anliegen
Jetzt Notartermin buchen!
Wählen Sie Tag und Zeit aus
Übermitteln Sie uns Ihre Daten zur Vorbereitung einer ehebedingten Zuwendung bzw. Gestaltung der Güterstandsschaukel direkt online:
Ehebedingte Zuwendungen und Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten
In einer Ehe unterstützen sich Partner häufig nicht nur emotional, sondern auch finanziell.
Ehebedingte Zuwendungen sind vermögenswerte Leistungen, die ein Ehepartner dem anderen zur Verwirklichung, Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt. Diese Zuwendungen unterscheiden sich von klassischen Schenkungen, da sie nicht primär unentgeltlich erfolgen, sondern im Vertrauen auf den Bestand der Ehe und die gemeinsame Nutzung des Vermögenswertes.
Typische Beispiele für ehebedingte Zuwendungen sind in der Praxis:
- Übertragung von Immobilienanteilen: Ein Ehepartner überträgt seinen hälftigen Anteil an einem im Alleineigentum stehenden Grundstück auf den anderen Ehegatten, um gemeinsam als Eigentümer im Grundbuch zu stehen.
- Finanzielle Unterstützung des Familienunternehmens: Ein Ehegatte investiert in das Gewerbe des anderen, beispielsweise durch Einbringung von Kapital, um die wirtschaftliche Grundlage der Familie zu sichern.
- Mitfinanzierung des Familienheims: Ein Partner leistet erhebliche finanzielle Beiträge zum Erwerb oder zur Renovierung des gemeinsam genutzten Hauses, ohne dass eine formale Gegenleistung vereinbart wurde.
Rechtliche Aspekte und Rückforderung
Im Falle einer Scheidung stellt sich oft die Frage, ob und inwieweit solche Zuwendungen rückforderbar sind. Die Rückforderung einer ehebedingten Zuwendung gestaltet sich in der rechtlichen Praxis oftmals sehr schwierig und ist mit einem hohen Risiko sowie geringen Erfolgsaussichten behaftet. Denn die Beibehaltung der ehebedingten Zuwendung bei dem anderen Ehegatten müsste gegen Treu und Glauben verstoßen, was nur in extremen Ausnahmefällen der Fall ist.
Steuerliche Behandlung
Obwohl ehebedingte Zuwendungen zivilrechtlich keine Schenkungen darstellen, werden sie steuerlich wie solche behandelt. Zwischen Ehegatten besteht dabei ein Freibetrag von 500.000 EUR. Eine Besonderheit besteht für das von den Ehegatten bewohnte Familienheim: Dieses bleibt unabhängig vom Wert der Immobilie schenkungssteuerfrei.
Die Güterstandsschaukel als Instrument der Vermögensübertragung
In einer Ehe können sich im Laufe der Zeit unterschiedliche Vermögensverhältnisse entwickeln. Möchte ein Ehepartner Vermögen auf den anderen übertragen, sollte dies rechtlich und steuerlich klug gestaltet werden.
Ein bewährtes Mittel zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten ist die sogenannte Güterstandsschaukel. Dieses Verfahren nutzt die gesetzlichen Regelungen des Zugewinnausgleichs, um größere Vermögenswerte ohne Anfall von Schenkungssteuer zu übertragen.
Der Ablauf und die Funktionsweise der Güterstandsschaukel gestalten sich in folgenden Schritten:
1. Schritt: Wechsel in die Gütertrennung
Durch einen notariellen Ehevertrag wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben und in die Gütertrennung umgewandelt. Dies führt zur Beendigung der Zugewinngemeinschaft und löst einen Zugewinnausgleichsanspruch aus.
2. Schritt: Zugewinnausgleich
Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn zahlt den errechneten Ausgleichsbetrag an den anderen Ehepartner. Diese Zahlung ist schenkungssteuerfrei.
3. Schritt: Rückkehr zur Zugewinngemeinschaft
Anschließend können die Ehegatten erneut durch notariellen Vertrag in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückkehren.
Beispiel für die Anwendung der Güterstandsschaukel:
Ein Ehepaar lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Ehepartner hat während der Ehezeit ein erhebliches Vermögen aufgebaut, während der andere Partner keinen oder nur einen geringen Zugewinn erzielt hat. Durch die Durchführung der Güterstandsschaukel kann ein steuerfreier Vermögensausgleich erreicht werden, indem der vermögendere Partner einen Zugewinnausgleich an den weniger vermögenden Partner leistet.
Wichtige Hinweise:
- Keine steuerliche Beratung durch den Notar: Obwohl Notare die rechtliche Gestaltung der Güterstandsschaukel übernehmen, erfolgt keine steuerliche Beratung. Daher ist es unerlässlich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die steuerlichen Konsequenzen und Vorteile im Detail zu prüfen.
- Individuelle Prüfung erforderlich: Die Anwendung der Güterstandsschaukel sollte stets individuell geprüft werden, da sie nicht in allen Fällen sinnvoll oder möglich ist. Eine sorgfältige Planung und Beratung sind daher unerlässlich.
Ehebedingte Zuwendungen und Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten sind komplexe Themen, die sowohl rechtliche als auch steuerliche Aspekte betreffen. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung sowie die Einbindung von Fachleuten wie Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern sind entscheidend, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.