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Vorsorgevollmacht in der Ehe – Sicherheit für den Ernstfall
Rechtssicherheit & Handlungsfähigkeit für den Ernstfall
Eheleute gehen häufig davon aus, dass sie im Falle von Krankheit oder Unfall automatisch füreinander Entscheidungen treffen dürfen. Dies ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum. Ohne eine entsprechende Vorsorgevollmacht besteht keine automatische Vertretungsbefugnis, weder im medizinischen Bereich noch bei finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ehepartnern, sich gegenseitig umfassend zu bevollmächtigen, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Sie können darin individuell bestimmen, in welchen Bereichen und Umfang der Partner Entscheidungen treffen darf – zum Beispiel hinsichtlich Gesundheitsfragen, Aufenthaltsbestimmungen, Behördenangelegenheiten oder Vermögensverwaltung.
Gerade in der Ehe schafft eine Vorsorgevollmacht Klarheit und Sicherheit: Sie schützt davor, dass im Ernstfall fremde Personen wie gerichtlich bestellte Betreuer wichtige Entscheidungen treffen müssen. Gleichzeitig erleichtert sie Angehörigen die ohnehin emotional belastende Situation erheblich.
Als Notar unterstütze ich Sie bei der Erstellung einer rechtssicheren Vorsorgevollmacht, die genau auf Ihre persönliche und familiäre Situation abgestimmt ist. Ich berate Sie umfassend über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und sorge dafür, dass Ihre Wünsche klar und unmissverständlich festgehalten werden.
Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin, um frühzeitig für Klarheit und Sicherheit zu sorgen.