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Immobilienrecht

Ob es um den Erwerb Ihres privaten Eigenheims, einer Wohnung oder die Veräußerung eines Grundstücks geht, wir stellen sicher, dass Kaufverträge rechtssicher und ausgewogen gestaltet sind. Wir klären Fragen zu Grundbuchbelastungen, Finanzierungen und Sondervereinbarungen und begleiten den gesamten Prozess effizient und transparent. Der Notar ist stets neutral und sorgt für eine risikovermeidende und ausgewogene Vertragsgestaltung. Er überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch stellt so sicher, dass die Rechtspositionen aller Vertragsparteien gewahrt sind.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gestalten wir rechtssichere Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Unser Ziel ist es, klare und nachhaltige Regelungen zu schaffen, die sowohl für Bauträger als auch für künftige Eigentümer nachvollziehbar und ausgewogen sind. Ebenso begleiten wir die Verwaltung bei Anpassungen und Änderungen von Teilungserklärungen und sonstigen notariellen Angelegenheit zuverlässig, direkt und auf Augenhöhe.

Für Bauträger übernehmen wir die Erstellung und Beurkundung von Kaufverträgen sowie Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Mit unserer Erfahrung sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und rechtliche Sicherheit, auch bei großen Projekten.

Bei der Übertragung oder dem Erwerb von Immobilienportfolios stehen wir als verlässlicher Partner zur Seite. Unser Fokus liegt auf einer präzisen und effizienten Abwicklung, insbesondere bei komplexen Strukturen und Transaktionen, die mehrere Beteiligte und rechtliche Ebenen umfassen.

Unsere Leistungen im Immobilienrecht:

 

ImmobilienkaufverträgeWEG & VerwalterBauträger & ProjektentwicklerÖffentliche HandRechte an Grundstücken

 

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