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Notarielle Dienstleistungen für Immobilien der öffentlichen Hand
Strukturierte, rechtssichere und effiziente Abwicklung
Die notarielle Betreuung von Immobilientransaktionen der öffentlichen Hand erfordert besondere Fachkenntnisse im öffentlichen Recht, strukturiertes Arbeiten und eine enge Zusammenarbeit mit Behörden und politischen Entscheidungsträgern.
Ob Kaufverträge, Erbbaurechtsbestellungen, Vergabeverfahren oder komplexe öffentlich-private Partnerschaften – eine frühzeitige notarielle Begleitung sichert die Rechtskonformität und Effizienz der Prozesse und verhindert spätere rechtliche oder verwaltungsrechtliche Probleme.
Die Übertragung, Veräußerung und Belastung von Immobilien der öffentlichen Hand unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen
Öffentliche Grundstücke und Liegenschaften stehen oft im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen, politischen Entscheidungen und regulatorischen Vorgaben. Notare übernehmen in diesem Bereich eine zentrale Rolle, indem sie sicherstellen, dass sämtliche Transaktionen rechtssicher, transparent und in Übereinstimmung mit haushalts-, vergabe- und beihilferechtlichen Vorgaben erfolgen. Während private Immobilientransaktionen hauptsächlich zwischen Käufer und Verkäufer geregelt werden, erfordern Immobiliengeschäfte der öffentlichen Hand eine besonders sorgfältige Gestaltung. Häufig sind kommunale Gremien, Ministerien oder öffentliche Unternehmen involviert, die strikte Verfahrensvorgaben einhalten müssen. Dazu zählen etwa Vergabeverfahren für Grundstücksverkäufe, die Bestellung von Erbbaurechten oder komplexe öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP).
Da Kommunen und Länder oft langfristige städtebauliche oder infrastrukturelle Interessen verfolgen, enthalten solche Verträge häufig besondere Regelungen, etwa Bebauungsverpflichtungen, Nutzungsauflagen oder Rückfallklauseln.
Der Notar stellt sicher, dass diese Verpflichtungen klar formuliert und – soweit erforderlich – auch grundbuchrechtlich abgesichert werden. Zudem prüft er, ob gesetzliche Vorkaufsrechte der öffentlichen Hand oder andere Bindungen bestehen, die vor einem Verkauf berücksichtigt werden müssen.
Die frühzeitige Einbindung eines Notars gewährleistet so, dass diese Prozesse rechtskonform umgesetzt, vertragliche Verpflichtungen klar definiert und spätere Streitigkeiten vermieden werden.
Ein weiteres zentrales Tätigkeitsfeld ist die notarielle Begleitung von Vergabeverfahren und Ausschreibungen im Immobilienbereich. Wenn Städte oder öffentliche Institutionen Immobilien veräußern, müssen sie oft ein transparentes Bieterverfahren durchführen. Der Notar unterstützt dabei, indem er die Kaufverträge mit den Vergabevorgaben in Einklang bringt, Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft und eine reibungslose Abwicklung nach Zuschlagserteilung gewährleistet.
Darüber hinaus spielen Erbbaurechtsbestellungen und langfristige Nutzungsverträge eine bedeutende Rolle. Viele Kommunen bevorzugen das Erbbaurecht, um Liegenschaften dauerhaft in öffentlicher Hand zu halten, während Investoren oder gemeinnützige Träger diese für Wohn- oder Gewerbezwecke nutzen können. Der Notar sorgt dafür, dass Erbbauverträge langfristig tragfähig gestaltet sind, insbesondere durch klare Regelungen zu Erbbauzinsen, Heimfallrechten und Zweckbindungsklauseln.
Neben der klassischen Veräußerung und Belastung von Grundstücken begleitet der Notar auch Grundstücksübertragungen innerhalb der öffentlichen Hand
Z.B. zwischen Bund, Ländern und Kommunen.Solche Transaktionen erfolgen häufig im Rahmen von Verwaltungsreformen, Umstrukturierungen oder Infrastrukturprojekten. Hierbei ist es entscheidend, dass vertragliche und grundbuchrechtliche Regelungen die besonderen Bedingungen der öffentlichen Hand berücksichtigen, etwa unentgeltliche Übertragungen im öffentlichen Interesse oder die Sicherstellung von Fördermittelbedingungen.
Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die Grundbuchgestaltung öffentlicher Liegenschaften.
Öffentliche Grundstücke sind oft mit Dienstbarkeiten, Leitungsrechten oder Wege- und Durchfahrtsrechten belastet, die im Zuge einer Veräußerung angepasst oder gelöscht werden müssen. Der Notar sorgt für eine geordnete Grundbuchsituation und koordiniert die notwendigen Abstimmungen mit Behörden, Versorgungsunternehmen und Grundbuchämtern.
Da öffentliche Immobilientransaktionen oft langwierige Verwaltungsprozesse mit sich bringen, ist eine strukturiert geführte notarielle Abwicklung entscheidend.
Durch eine frühzeitige notarielle Einbindung können rechtliche Risiken minimiert, Vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben eingehalten und Transaktionen zügig umgesetzt werden. Die neutrale und unparteiische Rolle des Notars gewährleistet dabei eine rechtssichere Gestaltung der Verträge, die sowohl den Interessen der öffentlichen Hand als auch den Anforderungen privater Erwerber gerecht wird.
Unser Notariat setzt auf digitale Vertragsvorbereitung, frühzeitige Abstimmung mit Behörden und effiziente Prozesssteuerung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Dies umfasst unter anderem die digitale Bereitstellung von Vertragsentwürfen für behördliche Prüfungen, automatisierte Fristenkontrollen und eine enge Abstimmung mit den beteiligten Vergabestellen, Ministerien und Kommunen.
Rechtssicherheit & Effiziente Abwicklung
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Verwalter stehen vor zahlreichen rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen, insbesondere bei der Begründung, Änderung und Verwaltung von Wohnungseigentum.
Unser Notariat unterstützt WEG und Verwalter mit rechtssicheren und strukturierten Lösungen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und eine klare, transparente Eigentumsstruktur zu gewährleisten.
Wir begleiten Sie bei der Erstellung und Änderung von Teilungserklärungen, der Begründung und Anpassung von Gemeinschaftsordnungen sowie der Beurkundung von Beschlüssen und Vereinbarungen, Auch bei der Bestellung oder Abberufung von Verwaltern, der Anpassung von Sondernutzungsrechten oder der Umsetzung von baulichen Maßnahmen sorgen wir für eine rechtssichere und nachvollziehbare Dokumentation.
Unsere digitale und effiziente Abwicklung ermöglicht eine schnelle Abstimmung mit Verwaltern, Eigentümern und Grundbuchämtern, sodass Änderungen ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt werden. Durch unsere neutrale und strukturierte Arbeitsweise stellen wir sicher, dass die Interessen aller Eigentümer gewahrt und die rechtlichen Rahmenbedingungen der WEG eingehalten werden.