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Erbauseinandersetzung in Berlin – Notarielle Vermittlung für eine rechtssichere Nachlassaufteilung
Die Erbauseinandersetzung ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts und sorgt für eine faire und transparente Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben.
Bei der Aufteilung der Erbengemeinschaft sind sämtliche Nachlassgegenstände gemeinschaftliches Eigentum, wodurch einzelne Erben nicht willkürlich über einzelne Vermögenswerte verfügen können. Unser Notariat in Berlin unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Grundlagen der Erbauseinandersetzung gemäß §§ 2032 ff. BGB optimal umzusetzen.
Seit dem 1. September 2013 sind Notare bundesweit allein sachlich zuständig für die Vermittlung von Erbauseinandersetzungen – basierend auf § 23a Abs. 3 GVG in Verbindung mit § 342 FamFG. Örtlich zuständig ist jeder Notar, dessen Amtssitz im Bezirk des Amtsgerichts liegt, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder in dem Nachlassgegenstände liegen. Wird in einem Bezirk mehr als ein Notar als zuständig erachtet, entscheidet derjenige, bei dem zuerst ein Vermittlungsantrag eingereicht wurde.
Im Rahmen der Erbauseinandersetzung übernimmt der Notar richterliche, rechtspflegerische und urkundsamtliche Aufgaben. Voraussetzung ist das Bestehen einer Erbengemeinschaft – auch vollzogene Teilauseinandersetzungen schließen die notarielle Vermittlung nicht aus. Der Prozess beginnt mit einem formgerechten Antrag, der alle relevanten Nachlassgegenstände detailliert auflistet und ein vollständiges Nachlassverzeichnis enthält, wobei die formalen Anforderungen aus §§ 23, 25 und 363 FamFG zu beachten sind.
Nach Antragseingang wird ein Verhandlungstermin mit einer angemessenen Ladungsfrist – in der Regel mindestens zwei Wochen – angesetzt. Fehlende Beteiligte können zwar grundsätzlich vom Verfahren ausgeschlossen werden, haben jedoch das Recht, einen neuen Termin zu beantragen. Bei Einigung der Erbengemeinschaft beurkundet der Notar die Auseinandersetzung; andernfalls wird ein Auseinandersetzungsplan erstellt, der als Vollstreckungstitel dient. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach den Vorgaben des KV GNotKG und können bei vorzeitiger Verfahrensbeendigung ermäßigt werden.
Als Notar in Berlin übernehme ich die Vermittlung der Erbauseinandersetzung
In dem notariellen Auseinandersetzungsverfahren bin ich neutraler Vermittler und nehmen die Rolle des Urkundsbeamten ein. Durch die notarielle Beurkundung der Erbauseinandersetzungsverträge wird eine rechtsverbindliche Grundlage für die Aufteilung des Nachlasses geschaffen, die eine oft langwierige gerichtiche Auseinandersetzung verhindert. Dies sichert nicht nur den guten Glauben Dritter, sondern stellt auch sicher, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Mein Ziel ist es, Ihnen eine stressfreie und rechtssichere Nachlassregelung zu ermöglichen, sodass Sie sich nich in unnötigen und oft streitigen Gerichtsverfahfren verlieren müssen.
Vertrauen Sie auf mein Know-how als Notar in Berlin und sichern Sie sich eine professionelle, notarielle Unterstützung bei Ihrer Erbauseinandersetzung. Kontaktieren Sie mich gerne noch heute für eine individuelle Besprechunsgtermin und eine Planung Ihrer Nachlassregelung.