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Unternehmensnachfolge rechtssicher gestalten: Umfassende notarielle Beratung und Planung in Berlin
Die Nachfolgeplanung für Ihr Unternehmen ist eine Aufgabe von besonderer Tragweite, die neben unternehmerischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vor allem tiefgreifende juristische Kenntnisse im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht erfordert.
Als erfahrener Notar in Berlin unterstütze ich Sie umfassend und individuell bei allen rechtlichen Fragen rund um die Übergabe Ihres Lebenswerkes an die nächste Generation. Ob Sie Ihr Unternehmen zu Lebzeiten übertragen möchten oder Regelungen für den Erbfall treffen wollen – ich biete Ihnen eine maßgeschneiderte, rechtssichere und steuerlich optimierte Nachfolgelösung an, die auf Ihre persönlichen und unternehmerischen Ziele abgestimmt ist.
Zu Beginn steht stets eine genaue Analyse der Rechtsform und Struktur Ihres Unternehmens, denn davon hängt wesentlich ab, welche juristischen Rahmenbedingungen bei der Nachfolge beachtet werden müssen. Ob GmbH, Aktiengesellschaft, KG oder OHG: Jede Gesellschaftsform bringt ihre eigenen Besonderheiten und rechtlichen Anforderungen mit sich. Besonders die Übertragung von GmbH-Anteilen, aber auch von Anteilen an einer GmbH & Co. KG, setzt gemäß § 15 GmbHG zwingend eine notarielle Beurkundung voraus. Darüber hinaus sind gesellschaftsvertragliche Regelungen sowie Zustimmungs- oder Vorkaufsrechte der Mitgesellschafter zu prüfen und frühzeitig einzubeziehen. Eine gründliche Vorbereitung und rechtzeitige juristische Beratung verhindern spätere Auseinadersetzungen und sorgen für eine reibungslose Übergabe.
Bei lebzeitigen Übertragungen steht der notarielle Schenkungsvertrag im Mittelpunkt der Nachfolgeplanung. Gemäß § 518 BGB verlangt eine Schenkung grundsätzlich die notarielle Form, es sei denn, sie wird unmittelbar vollzogen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen in diesem Zusammenhang Rückforderungsklauseln, die Sie absichern, falls unerwartete Ereignisse wie Insolvenz, schwere Krankheit oder vorzeitiger Tod des Beschenkten eintreten sollten. Derartige Rückforderungsrechte können darüber hinaus steuerliche Begünstigungen gemäß § 29 ErbStG nach sich ziehen. Gezielte Gestaltungen helfen auch dabei, spätere Pflichtteilsansprüche gemäß § 2315 BGB erheblich zu reduzieren, etwa indem bestimmten Familienmitgliedern Mehrheitsanteile oder erweiterte Führungsrechte übertragen werden, während andere Familienangehörige durch Rentenzahlungen oder Nießbrauchslösungen abgesichert werden.
Die Stiftung
Ein besonders langfristiges und bewährtes Instrument zur generationenübergreifenden Sicherung Ihres Unternehmensvermögens ist die Errichtung einer Familienstiftung. Diese bietet die Möglichkeit, Ihr Vermögen dauerhaft zusammenzuhalten, vor Zersplitterung zu schützen und gleichzeitig die Steuerlast deutlich zu optimieren. Die Stiftung unterliegt anstelle der üblichen Erbschaftsteuer lediglich einer sogenannten Ersatzerbschaftsteuer, die nur alle 30 Jahre anfällt und deren Höhe somit planbar und berechenbar ist. Durch eine Stiftungslösung kann zudem der Zugriff von Pflichtteilsberechtigten begrenzt werden. Jedoch bedürfen spätere Änderungen der Stiftungssatzung oft einer staatlichen Genehmigung, weshalb besondere Sorgfalt bei der Satzungsgestaltung entscheidend ist. Die Familienstiftung sorgt vor allem dafür, dass gesellschaftsrechtliche und familiäre Konflikte präventiv vermieden werden und die langfristige Kontinuität Ihres Unternehmens gesichert ist.
Familien GmbH & Co. KG
Alternativ oder ergänzend bietet sich insbesondere für mittelständische Unternehmen die Rechtsform der Familien GmbH & Co. KG an. Sie verbindet auf ideale Weise die haftungsrechtlichen Vorteile einer GmbH mit den steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Personengesellschaft. Familienangehörige können als Kommanditisten flexibel eingebunden und am Unternehmensvermögen beteiligt werden. Der Gesellschaftsvertrag erlaubt eine differenzierte und individuell abgestimmte Gewinnverteilung sowie die optimale Ausnutzung steuerlicher Freibeträge bei der Vermögensübertragung. Weiterhin können Minderjährige oder nicht unmittelbar geschäftsführende Familienmitglieder effektiv beteiligt werden, ohne dadurch die operative Führung zu beeinträchtigen. Es ist jedoch entscheidend, gesellschaftsvertragliche Regelungen exakt auf testamentarische Bestimmungen abzustimmen, insbesondere im Hinblick auf etwaiges Sonderbetriebsvermögen, um steuerliche Nachteile und unerwünschte Rechtsfolgen zu vermeiden.
Unternehmertestament spielt zentrale Rolle
Ein zentraler Baustein jeder sorgfältigen Nachfolgeplanung ist das Unternehmertestament. Dieses stellt sicher, dass Ihr Unternehmen auch nach Ihrem Ableben genau nach Ihren Vorstellungen fortgeführt wird. Ein solches Testament sollte nicht nur klar bestimmen, wer das Unternehmen übernimmt – sei es als Alleinerbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer – sondern auch, wer vertretungsbefugt und geschäftsführungsberechtigt sein soll. Insbesondere die Einrichtung einer Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) kann wertvolle Dienste leisten, um eine reibungslose Fortführung der Geschäfte zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der Unternehmensbetrieb unmittelbar handlungsfähig bleibt. Auch spezifische Klauseln zur Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB) sind von großer Bedeutung, um Minderjährige oder Folgegenerationen besonders abzusichern und den Einfluss unerwünschter Dritter zu vermeiden. Nicht zuletzt ermöglichen eindeutige Abfindungsklauseln, beispielsweise gemäß § 34 GmbHG, den Erben eine solide Planungsgrundlage und verhindern spätere Erbstreitigkeiten.
Steuerliche Gestaltungsstrategien
Um die steuerlichen Belastungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu optimieren, bieten sich zudem vielfältige Strategien an. Die gezielte Nutzung von Freibeträgen sowie die Ausschöpfung steuerlicher Begünstigungen (§§ 13a, 13b ErbStG) stehen hier im Vordergrund. Zusätzliche Optionen bieten Kettenschenkungen, modifizierte eheliche Güterstände (z.B. modifizierte Zugewinngemeinschaft gemäß §§ 1371, 1931 BGB) oder ergänzende Lebensversicherungen. Diese Instrumente ergänzen die Nachfolgeplanung und sorgen für zusätzliche Sicherheit, sowohl finanziell als auch steuerrechtlich. Hier erbringen Notare aber keine steuerliche Beratung, sondern setzen das von beispielsweisem Ihrem Steuerberater erarbeitete Konzept um.
Als Notar mit tiefgehender Spezialisierung im Bereich Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge begleite ich Sie in Berlin professionell und umfassend bei allen genannten Gestaltungen und Fragestellungen. Gemeinsam finden wir eine individuelle und sichere Lösung, die sowohl die Zukunft Ihres Unternehmens als auch den langfristigen Zusammenhalt und die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie garantiert. Dabei ist mir besonders wichtig, eine langfristige und strategisch fundierte Planung vorzunehmen, die sowohl juristisch solide als auch – nach den Vorgaben Ihres Steuerberaters – steuerlich optimiert ist und Ihre persönliche und unternehmerische Vision bestmöglich berücksichtigt.
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