Rechtsgebiete Wir sind erfahrene Rechtsanwälte im privaten und öffentlichen Wirtschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht – Präzision, Strategie und unternehmerisches Denken
Unternehmerische Entscheidungen sind selten schwarz oder weiß – sie erfordern einen klaren Blick für Chancen, Risiken und die richtige Strategie. Genau hier setzen wir an. Seit fast 20 Jahren begleiten wir Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer mit fundierter Fachkenntnis und einem tiefen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge. Wir sprechen nicht nur Jura – wir verstehen Ihr Geschäft.
Wir beraten Unternehmer, Geschäftsführer und Gesellschafter umfassend und laufend. Im Vorfeld der Unternehmensgründung begleiten wir Sie bei der Gestaltung von Statuten, der Expansion und dem Aufbau neuer Vertriebsstrukturen, der Ausgestaltung und Änderung der Unternehmensorganisation sowie bei der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern bzw. mit konkurrierenden Unternehmen. Mehr
Öffentliches Wirtschaftsrecht
Im Fokus der Öffentlichkeit stehende Projekte verlangen ein besonderes Gespür für politische Zusammenhänge und die mediale Wirkung von Sachentscheidungen. Wir können auf eine jahrelange Vertretung der Öffentlichen Hand im Kommunalwirtschaftsrecht, im Beihilfe- und Fördermittelrecht, dem Verwaltungsrecht und dem Zivilrecht verweisen.
Fallbeispiel:
Fall
Eine Kreisstadt plant die Veräußerung mehrerer Grundflächen in der Größe von 20.000 m2 an einen Investor, der dort neuen Wohnraum schaffen will. Auf den Grundstücken stehen Gebäude und Trainingsanlagen eines örtlichen Sportvereins, der einen langfristigen Pachtvertrag mit der Stadt hat. Die Stadt will den Sportverein durch Bereitstellung von Ausgleichsflächen entschädigen, die Teil eines neuen kommunalen Sportzentrums im Wert von mehreren Millionen Euro werden sollen.
Problemstellung
Der Rat der Kreisstadt hat Bedenken, ob die umfangreiche Kompensation des Sportvereins mit europäischem Beihilferecht vereinbar ist. Mit Blick auf das geplante Sportzentrum wird außerdem eine Lösung favorisiert, bei der möglichst wenig vergaberechtliche Anforderungen beachtet werden müssen.
Lösung
Wir haben eine Lösung entwickelt, bei der die Kreisstadt den Sportverein rechtssicher entschädigen darf: Mithilfe eines wirtschaftlich ausgeglichenen Erbbaurechtsvertrages konnten unzulässige Begünstigungen ausgeschlossen werden. Zudem wurde die Satzung des Sportvereins so überarbeitet, dass dieser die Anforderungen der EU-Kommission an eine Befreiung vom Beihilferecht erfüllt.
Das neue Sportzentrum wurde unter Einbindung der kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft realisiert. Diese erhielt den Bauauftrag von der Kreisstadt im Wege eines zulässigen In-House-Geschäfts ohne Ausschreibung. Bei der Beauftragung von Bauunternehmen musste die Gesellschaft kein förmliches Vergabeverfahren durchführen, sondern lediglich die europarechtlichen Mindestanforderungen einhalten.
Start-Ups und Venture Capital – Erfolgreich von Anfang an
Der Weg von der Geschäftsidee zum erfolgreichen Unternehmen ist voller Chancen – aber auch rechtlicher Herausforderungen. Eine solide rechtliche Basis ist entscheidend, um Wachstum zu ermöglichen, Investoren zu überzeugen und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit fast 20 Jahren Erfahrung in der Beratung von Unternehmen begleiten wir Gründerinnen und Gründer in jeder Phase – von der ersten Idee bis zur Skalierung.
Wir stehen bereits am Anfang der Idee mit Rat und Tat zur Seite. Bei der Gründung und der rechtlichen Strukturierung zeigen wir Ihnen Alternativen auf und finden das passende Kleid für Ihr neues Unternehmen. Daneben begleiten wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Beteiligungsverträgen. Finanzierungsrunden strukturieren und steuern wir gemeinsam mit den Investoren. Dr. Rouven Soudry ist Mitglied im Netzwerk BPW Berlin-Brandenburg und steht dort als rechtlicher Berater, Juror und Coach zur Verfügung. SOUDRY & SOUDRY Rechtsanwälte haben verschiedene Start-Ups erfolgreich bei der Erlangung von Venture Captial unterstützt und häufig vor Fehlern bewahrt. Mehr
Fallbeispiel:
Fall
Ein Team aus drei jungen Gründern hat ein innovatives und vielversprechendes Geschäftsmodell entwickelt. Bei der Gründung und der Finanzierung ihrer Unternehmensidee benötigen die Gründer eine umfassende Unterstützung und Beratung.
Problemstellung
Das Gründerteam verfügt nur über geringe finanzielle Spielräume. Das Unternehmen ist noch nicht gegründet. Gleichwohl steht eine Beteiligung einer VC-Gesellschaft bevor, die strukturiert werden muss.
Lösung
Wir haben das Team bei der Auswahl der geeigneten Unternehmensform beraten und das Unternehmen gegründet. Hierzu mussten bereits im Vorfeld Gesellschaftervereinbarungen getroffen werden. Anschließend haben wir die Finanzierungsgrundlagen mit der VC-Gesellschaft verhandelt, strukturiert und rechtlich begleitet. Hierfür haben wir ein Shareholder-Agreement erarbeitet, das den Gründern größtmögliche Freiheit gewährt, ohne die Belange der Investoren außer Acht zu lassen, die eine hohe sechsstellige Summe investierten. Gleichzeitig behielten die Gründer des Unternehmens wesentliche Anteile zu günstigen Konditionen.
Vergaberecht
Ob öffentlicher Auftraggeber oder Unternehmen: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Vergabeverfahrens – strukturiert, durchdacht und mit Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Projekten. Von der ersten Idee über die Ausschreibung bis hin zum Zuschlag und der Vertragsdurchführung behalten wir nicht nur die Regeln im Blick, sondern auch Ihre Ziele.
Wir denken Vergaberecht nicht nur juristisch, sondern strategisch – mit klarem Blick für Praxis, Wirtschaftlichkeit und Wirkung.
Für öffentliche Auftraggeber entwickeln wir verständliche Vergabeunterlagen und rechtssichere Verträge. Wir werten Angebote aus, verteidigen Zuschlagsentscheidungen und setzen sie bei Bedarf mit Nachdruck im Eilverfahren durch. Während der Vertragslaufzeit bleiben wir an Ihrer Seite und sorgen für ein funktionierendes Rechtsmanagement – vorausschauend und lösungsorientiert.
Bieter und Unternehmen aller Branchen unterstützen wird dabei, sich im Vergabeverfahren strategisch klug aufzustellen und ihre Zuschlagschancen zu erhöhen. Und wenn nötig, vertreten wir Ihre Interessen gerichtlich. Mit der Vertretung vor Vergabekammern und Vergabesenaten sind wir aus einer Vielzahl streitiger Verfahren bestens vertraut: Wenn Fristen laufen und die Dinge komplex werden, sind Erfahrung, Prozesstaktik und ein guter Überblick gefragt. Persönliche Erreichbarkeit, Reaktionsschnelligkeit und voller Einsatz für Ihre Ziele – das dürfen Sie jederzeit von uns erwarten.
Referenzen:
Fall
Ein öffentlicher Auftraggeber mit mehreren Liegenschaften strebt eine effizientere Glas- und Unterhaltsreinigung der Gebäude an. Nach Auslaufen der Altverträge will er die Reinigungsleistungen in einem wettbewerblichen europaweiten Vergabeverfahren vergeben.
Problemstellung
Die Gebäude sind auf verschiedene Standorte verteilt. Aufgrund neuer Vorgaben des Gesetzgebers und der laufend fortentwickelten Rechtsprechung zu Reinigungsdienstleistungen müssen Auftraggeber zahlreiche Aspekte beachten. In der Vergangenheit gab es kaum Unternehmen, die sich für den Auftrag interessierten. Häufig gab es Probleme mit der Reinigungsqualität.
Lösung
Wir haben für den Auftraggeber die technischen Dokumente sowie die Vertrags- und Vergabeunterlagen konzipiert und die EU-Bekanntmachung entworfen. Die Leistungen wurden in mittelstandsgerechte Lose aufgeteilt, die Vorgaben des neuen Tariftreuegesetzes und des Arbeitsrechts rechtssicher umgesetzt. Neben Umweltaspekten wurde auch die Qualität der Reinigungskonzepte berücksichtigt. Eingegangene Angebote haben wir ausgewertet und die Rügen ausgeschlossener Bieter zurückgewiesen. Der Zuschlag konnte erteilt werden, ohne dass ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Mit dem neuen Unternehmen spart der Auftraggeber ca. 35 % der Kosten im Vergleich zu den Altverträgen ein und erzielt deutlich verbesserte Reinigungsergebnisse.
Fall
Die Deutsche Bundesbank hat als Nationale Zentralbank das alleinige Recht, in der Bundesrepublik Deutschland Banknoten auszugeben. Erstmals schreibt sie den Druck von Euro-Banknoten im Wert von ca. 52 Mrd. Euro in einem Vergabeverfahren europaweit aus. Die Zuschlagsentscheidung ergibt, dass ein Teil der Banknoten erstmals im Ausland gedruckt werden soll.
Problemstellung
Ein Bieter, der keinen Auftrag erhalten soll, greift die Zuschlagsentscheidung der Deutschen Bundesbank mit einem Nachprüfungsantrag an. Er ist der Auffassung, dass der Druck von Euro-Banknoten nicht ausgeschrieben werden darf und in Deutschland ausgeführt werden muss. Außerdem hält er das Vergabeverfahren aus mehreren Gründen für fehlerhaft und beantragt eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes. Eine Banknotendruckerei aus dem europäischen Ausland, die den Zuschlag erhalten soll, bittet um rechtliche Unterstützung, nachdem sie zu dem Gerichtsverfahren beigeladen wird. Ihr bleiben nur wenige Tage, um sich in dem Verfahren zu verteidigen.
Lösung
Wir haben den Nachprüfungsantrag und die umfangreichen Vergabeunterlagen in kürzester Zeit geprüft und eine erfolgreiche Strategie entwickelt, um die Zuschlagsentscheidung der Deutschen Bundesbank zu verteidigen. In dem Nachprüfungsverfahren wurden komplexe technische und vertrauliche Einzelheiten sowie vergabe-, beihilfe- und handelsrechtliche Fragen ausländischer Rechtsordnungen erörtert. Die Antragstellerin unterlag vor der Vergabekammer des Bundes. Nachdem auch der von ihr angerufene Vergabesenat des OLG Düsseldorf keine Erfolgsaussichten sah, lehnte er eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ab. Unsere Mandantin erhielt frühzeitig den Zuschlag und konnte den Auftrag ausführen.
Wirtschaftsrecht – Ihr Erfolg verdient rechtssichere Lösungen
Das Wirtschaftsrecht bildet das Fundament unternehmerischen Handelns. Es regelt die Beziehungen zwischen Unternehmen, Investoren, Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen. Unsere Kanzlei begleitet Sie in allen wirtschaftsrechtlichen Fragen mit fundiertem Fachwissen, strategischem Weitblick und langjähriger Erfahrung.
Als Unternehmer stehen Sie täglich vor wirtschaftlichen, strategischen und rechtlichen Herausforderungen. Ob Expansion, Vertragsverhandlungen oder der Schutz sensibler Unternehmenswerte – rechtliche Sicherheit ist die Basis für nachhaltigen Erfolg. Wir verstehen Ihre unternehmerischen Anliegen und bieten Ihnen als spezialisierte Kanzlei praxisnahe, wirtschaftlich durchdachte und durchsetzungsstarke Lösungen. Mehr
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Internationales Wirtschaftsrecht berate ich Sie umfassend – von der Gründung über Wachstumsstrategien bis hin zu komplexen Umstrukturierungen und Transaktionen.
Wir entwickeln maßgeschneiderte Verträge, sichern Ihre Geschäftsbeziehungen ab und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck – auch international.
Ein besonderer Fokus unserer Beratung liegt im gewerblichen Rechtsschutz, speziell im Lauterkeitsrecht (UWG) und im Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Unlauterer Wettbewerb, Rufschädigung oder der Missbrauch vertraulicher Informationen können für Unternehmen erhebliche Risiken bedeuten. Wir helfen Ihnen, Angriffe abzuwehren, Ansprüche durchzusetzen und Ihre sensiblen Daten wirksam zu schützen – bevor Probleme entstehen.
Unternehmerisches Handeln braucht einen starken rechtlichen Rahmen. Unser Ziel: Ihre wirtschaftlichen Interessen bestmöglich zu schützen und nachhaltige Erfolge zu sichern. Profitieren Sie von unserer Expertise und unserem Engagement.
WenigerZu den Formularen:
Prozessführung und
gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten – Durchsetzung mit Strategie
Insbesondere gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten sind oft komplex, wirtschaftlich bedeutend und strategisch sensibel. Ob Gesellschafterkonflikte, Geschäftsführerhaftung oder Streit um Unternehmensanteile – wenn Einigungen nicht möglich sind, setzen wir Ihre Interessen mit überlegter prozessualer Strategie durch.
In unternehmerischen Auseinandersetzungen geht es nicht nur um Rechtsfragen – es geht um Kontrolle, Einfluss und wirtschaftliche Interessen. Wenn Verhandlungen scheitern oder Konflikte eskalieren, braucht es eine durchsetzungsstarke prozessuale Strategie. Unsere Kanzlei steht für durchsetzungsstarke, aber faire Prozessführung. Wir entwickeln maßgeschneiderte Prozessstrategien, die nicht nur juristisch fundiert, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Mit fast 20 Jahren Erfahrung in Corporate Litigation wissen wir, worauf es vor Gericht ankommt: Präzision in der Argumentation, überzeugende Beweisführung und eine vorausschauende Prozessgestaltung, die Ihre Interessen nachhaltig schützt. Mehr
Wir nutzen alle prozessualen Möglichkeiten – zielgerichtet, rechtlich fundiert und mit klarem Blick auf die unternehmerische Realität. Einstweilige Verfügungen, Gesellschafterklagen oder strategisch geplante Vergleichsverhandlungen sind für uns keine Selbstzwecke, sondern Werkzeuge, um Ihre unternehmerischen Ziele effizient zu erreichen. Dabei agieren wir stets mit der gebotenen Professionalität und sorgen dafür, dass Ihre Position auch vor Gericht überzeugend vertreten wird.
Unsere Mandanten schätzen unsere Kombination aus juristischer Schärfe und strategischer Weitsicht. Denn in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten geht es um mehr als nur Paragrafen – es geht um unternehmerische Kontrolle, wirtschaftliche Sicherheit und die Zukunft Ihres Unternehmens. Wir werden Ihnen den Erfolg nicht garantieren können – wir garantieren Ihnen aber, für Ihren Erfolg zu kämpfen – mit Nachdruck, aber auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl.
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